Mitgliederfoto anlässlich des 125-jährigen Feuerwehrjubiläums 2016:
Warum war die Gründung eines Feuerwehrvereins notwendig?
Am 1. Januar 1982 ist das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) in Kraft getreten. Dieses löste das Feuerlöschgesetz (FLöG) aus dem Jahre 1946 ab.
Nach dem alten Feuerlöschgesetz waren die Freiwilligen Feuerwehren Vereine des bürgerlichen Rechts. Der Kommandant als Leiter der Feuerwehr wurde von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr gewählt und war in der Regel auch der Vereinsvorstand. Neben dem Verein bestand von jeher schon die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung und dieses brachte große Schwierigkeiten für die Rechtssprechung in der Praxis. Der Gesetzgeber hat nichts anderes getan, als in Erkenntnis dieser Schwierigkeiten den vorhanden Strukturen einen festen und eindeutigen Rahmen zu geben. Und so wurde die gemeindliche Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" und der Feuerwehrverein getrennt.
Nach dem neuen Bayerischen Feuerwehrgesetz sind die gemeindlichen Feuerwehren öffentilche Einrichtungen der Gemeinde und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von den Feuerwehrvereinen gestellt.
Den Feuerwehren wurde ein "angemessener Zeitraum" gegeben, um Feuerwehrvereine zu gründen. Unsere Feuerwehr gründete den Feuerwehrverein zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 30. März 1984 in Förmitz. Seit dem 17. Juli 2008 sind wir im Vereinsregister eingetragen und führen den Zusatz "e. V."
Mitgliederfoto zum 25-jährigen Vereinsjubiläums 2009: