Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelten sich in Bayern die ersten "Freiwilligen Feuerwehren", die meist aus Turnvereinen hervorgingen. Diese waren damals Vereine des privaten Rechts.
1868 wurde in Gunzenhausen der Bayerische Landesfeuerwehrverband e. V. begründet. 1938 wurden die Freiwilligen Feuerwehren und der Landesfeuerwehrverband per Gesetz von der nationalsizialistischen Diktatur aufgelöst. An ihre Stelle wurde eine technische Hilfspolizeitruppe unter staatlicher Aufsicht installiert.
Nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes 1945 erlies die amerikanische Militärregierung für den Aufbau des Feuerlöschwesens Richtlinien. Die Aufgaben der Polizei wurden wieder von denen der Feuerwehren getrennt. Am 17. Mai 1946 trat das Feuerlöschgesetz (FLöG) in Kraft. Laut diesem FLöG führte der Feuerwehrvorstand als Kommandant die Wehr. Die Frewilligen Feuerwehren hatten danach eine rechtliche Doppelstellung sowohl als privatrechtlicher Feuerwehrverein, so wie als gemeindliche Einrichtung.
Höchster überörtlicher Dienstgrad im Landkreis war zu jener Zeit der Kreisbrandinspektor. Weiterhin wurden Kommandanten, die im Feuerwehrwesen herausragten, zu Kreisbrandmeistern ernannt und konnten für eine oder mehrere Gemeinden zuständig sein.
Durch die Gebietreform in Bayern wurden die Landkreises neu strukturiert. Aus 143 Landkreisen bleiben nach der Reform 1972 nur noch 71 übrig. Die Anzahl der Gemeinden wurden zum Abschluss der Gebietsreform 1978 von über 7.000 auf 2.055 reduziert. Diese umfassende Maßnahme hatte natürlich auf das Feuerlöschwesen in Bayern einen erheblichen Einfluss.
Der im Landkreis verantwortliche Kreisbrandinspektor (KBI) erhielt ab 1. Juli 1972 die Bezeichnung "Kreisbrandrat (KBR)". Die bisherige Dienstbezeichnung seines Stellvertreters als "Stellvertretender Kreisbrandinspektor" wurde auf "Kreisbraninspektor (KBI)" festgelegt.
1982 wurde das 1946 in Kraft getretene Feuerlöschgesetz durch das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) ersetzt. Als größte Veränderung ergab sich die Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" und dem Feuerwehrverein. Damit wurden die Ämter des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrvorstandes getrennt. Die Freiwillige Feuerwehr Albertsreuth-Götzmannsgrün gründete am 30. März 1984 den Feuerwehrverein "Freiwillige Feuerwehr Albertsreuth-Götzmannsgrün" und trug somit der neuen Rechtslage Rechnung. Als erster Vereinsvorsitzender wurde der Kommandant Alfred Schaller aus Götzmannsgrün gewählt.
Am 9. Oktober 1993 wurde unter der Federführung des damaligen Geschäftsführenden Sprechers der Bayerischen Feuerwehren, Kreisbrandrat Waldemar Ehm aus Rehau, der Bayische Landesfeuerwehrverband, der 1938 aufgelöst wurde, wiedergegründet. Zum ersten Landesverbandsvorsitzenden und somit Chef aller Feuerwehrleute Bayerns wurde der oben erwähnte Waldemar Ehm aus Rehau gewählt.
Die Freiwillige Feuerwehr Albertsreuth-Götzmannsgrün trat dem neu gegründeteten Kreisfeuerwehrverband Hof/Saale als Gründungsmitglieder bei.