Nach fünfjährigen Vorbereitungen und Erprobungen wurde im Mai 1959 die Leistungsprüfung für die Feuerwehren eingeführt. In den "Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfung Stufe 1" wurden die Einzelheiten für das Ablegen der Prüfung festgelegt. Es wurde ein Leistungsabzeichen, Stufe 1 in Bronze geschaffen, das an jeden Teilnehmer der geprüften Löschgruppe zusammen mit einer Besitzurkunde ausgehändigt wurde. Allein in den ersten vier Monaten, nach dem ersten Abnahmetermin am 10. Juli 1959, hatten schon insgesamt 1.139 Feuerwehrmänner das Leistungsabzeichen erworben.
Am 16. Oktober 1963 wurde die Leistungsprüfung Stufe II eingeführt. Zur Steigerung der Anforderung wurden die Funktionen innerhalb der Löschgruppe ausgelost; mit Ausnahme des Maschinisten und des Gruppenführers, die jedoch zusätzliche gesonderte Aufgaben (Trockensaugprobe, Testblatt) zu erfüllen haben. Bis November 1963 hatten bereits 72.600 Feuerwehrmänner das Leistungsabzeichen abgelegt.
Mit Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 28. Februar 1966 wurde die Leistungsprüfung Stuefe III und damit das "Goldene Leistungsabzeichen" bei den bayerischen Feuerwehren eingeführt. Die Leistungsstufe III bestand aus einer zweimaligen Wiederholung der Leistungsprüfung Stufe II. Die erste Wiederholung, bezeichnet als Stufe II/1, konnte frühestens nach zwei Jahren, die zweite Wiederholung, bezeichnet als Stufe III/2, nach weiteren zwei Jahren abgelegt werden.
Mit den Stufen III/3 (Gold/Blau), III/4 (Gold/Grün) und III/5 (Gold/Rot) wurde 1974 die Leistungsprüfung vom Bayer. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz nochmals "aufgestockt". Dadurch wurde aber auch die Durchführung der Prüfung erstmals wesentlich verändert. Als Grundlage diente nun die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 4 "Die Gruppe im Löscheinsatz". Die Übung wurde jetzt "naß" durchgeführt. Es galt von drei vorgehenden Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) jeweils einen 10l-Wassereimer in der Solzeit umzuspritzen und damit die Erreichung des Löschzieles zu dokumentieren. Außerdem mussten den Prüfern das richtige Anlegen von Knoten und Stichen vorgeführt werden.
Die Richtlinie galt bis zum Jahre 2000 nahezu unverändert. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde die Leistungsprüfung etwas gründlicher überarbeitet. Die Teilnahmebedingungen wurden geändert, so dass die Truppmannausbildung eine Voraussetzungen ist. Für den Gruppenführer ist mindestens die Truppführerausbildung und für die Maschinisten der entsprechende Lehrgang für Löschfahrzeuge nötig.
Es gibt nur noch die Stufen 1 (Bronze) bis 6 (Gold/Rot); die "Vorstufe Gold" wurde gestrichen. Außerdem werden aber der Stufe 3 (Gold) von den Teilnehmern noch Zusatzaufgaben (Stufe 3 Gerätekunde, Stufe 4 Erste Hilfe, Stufe 5 Hinweis- und Gefahrkennzeichen sowie Stufe 6 Ausfüllen eines Fragebogens) verlangt. Der Gruppenführer muss wie eh und je, ab Stufe 2 seinen Fragenkatalog beantworten. Das Beherrschen der Pumpe muss der Maschinist immer noch mit der Trockensaugprobe unter Beweis stellen. Auch der Aufbau des Löschangriffs wurde geringfügig abgeändert.
Im April 2007 ist widerrum eine veränderte Fassung der Leistungsprüfung in Kraft getreten. Diese lehnt sich an die neue FwDV 4 (Einheiten im Löscheinsatz) an und wurde 2010 wieder in Details angepasst.