1938 wurde auf Reichsebene die „Löschgruppe“ eingeführt. Bis zu diesen Zeitpunkt gab es nur Übungs- und Exerziervorschriften. Das Wissen über den Einsatz einer Löschgruppe wurde hauptsächlich an „beweglichen Feuerwehrgrundschulen“ vermittelt. Bei Brandeinsätzen herrschten oft chaotische Zustände, weil das in Lehrgängen erworbene Wissen um die Löschgruppe nicht gepflegt wurde. Das erlernte Wissen - wenn es in den kleinen Feuerwehren überhaupt erlernt wurde - verschwand im Laufe der Zeit.  

Es wurde nach Lösungen besucht, um die hinlänglich bekannten Ausbildungsdefizite in der „Löschgruppe“ zu beseitigen. Bei Besuchen in Österreich lernten Feuerwehrkameraden aus dem Landkreis Passau nach dem Krieg das System der Wettbewerbe kennen. Sie versuchten nach den Vorgaben der Bayerischen Dienstvorschrift (Übungsordnung) eine Leistungsprüfung zu entwickeln. Es sollte innerhalb einer Sollzeit ein Löschangriff aufgebaut werden, bei dem das nötige Kleingerät wie Kübelspritze, Äxte, Schlauchhalter und Strahlrohre mitgeführt werden musste. An vielen Übungstagen erprobte eine Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Sandbach aus dem Landkreis Passau diese Abnahmekriterien, von denen die „Väter der Leistungsprüfung“ unter Führung des ehemalige Sandbacher Kommandanten und späteren Kreisbrandinspektor Baptist Kitzlinger zur Überzeugung kamen, dass diese zur Schulung und Festigung der Fertigkeiten richtig und wichtig seien. 

Das Leistungsabzeichen konnte im Landkreis Passau in Silber (mit festgelegten Funktionen) und mit einer Wartezeit von sechs Monaten in Gold (Auslosung aller Gruppenmit-glieder und 36 Testfragen für die ganze Gruppe) abgelegt werden. Die B-Leitung und die C-Angriffsleitungen bestanden aus jeweils zwei Schlauchlängen. Die Teilnehmer der Prüfung in Gold musste ihre in Silber erworbenen Abzeichen zurückgeben, damit diese vergoldete werden konnten. Gegen eine bayernweite Einführung des Leistungsabzeichens sprachen sich die Sprecher der Bayerischen Feuerwehren aus, da sie u. a. Mehrarbeit für die Führungskräfte sahen. Im Landkreis Passau lief die Leistungsprüfung jedoch hervorragend und fand auch Interesse über den Landkreis hinaus. Erst durch den Druck der Basis wurde in Bayern im Mai 1959 die Einführung der Bayerischen Leistungsprüfung, Stufe I, beschlossen und die Schiedsrichter geschult.  

Das Leistungsabzeichen boomte von Anfang an. In den ersten drei Monaten legten 1.149 Feuerwehrdienstleistende das Leistungs-abzeichen ab; bis November 1963 waren es 72.600! Im Oktober 1963 wurde zur Steigerung der Anforderungen die Leistungsprüfung Stufe II (Silber) eingeführt. Mit der Einführung der Leistungsprüfung Stufe III (Gold) am 28. Februar 1966 kam der nächst Schritt. Die Leistungs-prüfung der Stufe III bestand aus der zweimaligen Wiederholung der Leistungsprüfung Stufe II. Die erste Wiederholung bezeichnete man als Stufe III/1 (Silber 2) und nach weiteren zwei Jahren kam dann die Endstufe III/2 (Gold). Sinn und Zweck dieser Zeitspannen war es, dass die Gruppenteilnehmer immer wieder an die Arbeit in der Löschgruppe herangeführt wurden.  

Im Jahre 1974 wurde die Leistungsprüfung auf „nass“ umgestellt. Knoten und Stiche kamen dazu. Die Prüfung wurde praxisnäher: die Geräte musste aus dem Fahrzeug entnommen werden. Mit dieser Umstellung wurde beschlossen, die Leistungsprüfung in den Stufen III/3 (Gold/Blau), Stufe III/4 (Gold/Grün) und Stufe III/5 (Gold/Rot) fortzuführen.  

In den 1990er Jahren wurde dann immer öfter die Frage gestellt, ob die Prüfung immer nach dem gleichen Schema ablaufen soll. Es fehlte eine Steigerung in den Anforderungen innerhalb der Leistungsprüfung und es wurde bemängelt, dass Aktive das Abzeichen in Gold/Rot besaßen, die keinerlei Grundaus-bildung (Truppmann/Truppführer) genossen hatten. Am 1. April 2000 wurde dann neue Richt-linie eingeführt und ein neues Ausbildungs-kapitel aufgeschlagen. Die gesteigerten Anforderungen haben neuen Schwung in die Leistungsprüfung gebracht und indirekt wurde auch die Truppmann und Truppführerausbildung forciert. Im Jahre 2007 erfolgt dann eine Anpassung an die neue FwDV 4, welche aber keine relevanten Änderungen mitbrachte.

Quelle: Festschrift 10 Jahre Landesfeuerwehrverband Bayern 1993-2003

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