Am Sonntag, den 29. Januar 2017 trafen sich die Kommandanten aller Feuerwehren des Stadtgebietes von Schwarzenbach im dortigen Feuerwehrgerätehaus zu einer Besprechung, zu der unser Kreisbrandmeister Gerhard Schmidt eingeladen hat.

Thema war eine neue Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12. Juli 2016. In dieser Alarmierungsbekanntmachung, die für neben den Feuerwehren auch für den Rettungsdienst und die Bergwacht gilt, wird die unter anderem die Alarmierung der jeweiligen Rettungsdienst und die Gebietszugehörigkeit der Feuerwehren überprüft und punktuell angepasst. Für den Fall, dass die im Regelfall schnellst verfügbaren Einsatzmittel im konkreten Fall nicht oder nicht schnell genug eingesetzt werden können, sollen im Rahmen dieser Alarmierungsplanung Bereichsfolgen für weitere Feuerwehren - auch über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinweg - festgelegt werden. Das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle greift dann entsprechend der festgelegten Bereichsfolge auf die geeigneten und am schnellsten verfügbaren Einsatzmittel weiterer Feuerwehren zu.

Im konkreten Fall wurde die Abgrenzung zum Gebiet der Feuerwehren Förbau (Götzmannsgrüner Saalwiesen und das Förmitztal diesseits der Förmitz) und Weißdorf (Fischereiteiche und -hütten im Götzmannsgrüner Wald bei Bärlas) neu den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die aktuelle Bekanntmachung trat 2005, also noch aus Zeiten vor Einführung der Inte-grierten Leitstelle, in Kraft und diese Bekannt-machung, die am 17. Juli 2017 in Kraft tritt, gilt genau zehn Jahre und muss dann erneut den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

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